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Wettbewerb und Konzentration

1. Wettbewerb
2. Konzentration
  2.1. Arten der Unternehmenskonzentration
  2.2. Konzentrationsformen
  2.2.3. Auswirkungen


1. Wettbewerb
  • dient als Mittel zur Auslese, zur Leistungssteigerung, sowie zur optimalen Lösung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Aufgaben
  • zentrales Lenkungs- und Ordnungselement
Voraussetzungen: Eigentumsrechte, Gewerbefreiheit, Niederlassungsfreiheit, Vertragsfreiheit, eine funktionsfähige Justiz, ein funktionsfähiges Preissystem, ein funktionierendes Währungssystem, Markttransparenz und Marktoffenheit
  • Konkurrenz am Markt zwischen den Mitbewerbern (Anbieter oder Nachfrager) um Geschäftsabschlüsse und Marktanteile soll Folgendes bewirken:
    • Versorgung der Bevölkerung mit den gewünschten Gütern zu möglichst niedrigen Preisen
    • Beschleunigung des technischen Fortschritts, zur Herstellung von verbesserten bzw. neuen Produkten
    • Lenkung vorhandener Produktionsfaktoren in ihre bestmöglichen Verwendungen im Produktionsprozess
    • Stimulierung und Steigerung der Leistungen der Menschen und damit Förderung des volkswirtschaftlichen Wohlstands
    • Erhaltung der Wirtschaftsfreiheit, damit jeder Marktteilnehmer zwischen Alternativen wählen kann und wirtschaftliche Macht begrenzt wird
  • Wettbewerb zwingt den Einzelnen, die Interessen der Gesellschaft zu berücksichtigen, wenn er die eigenen Interessen verfolgen will, ansonsten wird er auf dem Markt nicht bestehen können
  • Wichtig ist es, den Marktzutritt für neue Wettbewerber offen zu halten
  • diese neuen Wettbewerber bringen Bewegung in den Markt und haben im Falle eines Erfolgs mit neuen Gütern lohnende Gewinne
  • das Hauptziel der Wettbewerbspolitik besteht darin, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern
Nutzen: im marktwirtschaftlichen Modell führt (offener, informierter) Wettbewerb (Vollkommener Markt) zur fairen Preisbildung und zur optimalen Verwendung von Ressourcen

Wettbewerbsintensität: darunter versteht man das Maß für die Geschwindigkeit mit dem Vorsprünge eines Konkurrenten aufgeholt werden können

Wettbewerbsbeschränkungen: in der Ökonomie spricht man von Wettbewerbseinschränkungen, wenn Preis und Qualität der eigenen Leistung nicht der Disziplinierung durch einen Marktrivalen unterliegen. Wettbewerb liegt dann nur mehr eingeschränkt vor. Neben staatlichen Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. Zölle) spielen vor allem private Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. Konzentration) eine Rolle


2. Konzentration 
  • unter Konzentration versteht man in der Wirtschaft den Zustand oder Prozess der Verdichtung, also: den Zusammenschluss von Unternehmen zu einer größeren Wirtschaftsform
  • es ist die Ansammlung von Marktmacht in den Händen eines oder einiger Anbieter durch hohe Marktanteile
  • Unternehmenskonzentration beinhaltet die Formen von Unternehmenszusammenschlüssen, bei denen die beteiligten Betriebe rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleiben (Kooperation) sowie Formen, bei denen die Betriebe ihre wirtschaftliche rechtliche Selbständigkeit uneingeschränkt aufgeben.
  • es wird eine gemeinsame Leitung eingerichtet (meistens durch eine Dachgesellschaft; engl.: Holding)
  • Zusammenschlüsse von Unternehmen können horizontal, vertikal und diagonal sein
 
2.2.1. Arten der Unternehmenskonzentration
 
Horizontale Konzentration:
  • Konzentrationserscheinungen auf der gleichen Produktionsstufe innerhalb eines Wirtschaftszweiges, einer Branche, eines Mediensektors oder eines relevanten Marktes (z.B. Zusammenschluss von zwei Verlagen)
Vertikale Konzentration:
  • ist gegeben, wenn die sich zusammenschließenden Betriebe Bestandteile hintereinander gelagerter Produktions- oder Handelsstufen sind (z.B. Zusammenschluss von Verlag mit Druckerei)
Diagonale/Anorganische Konzentration:
  • dass sich Unternehmen zusammenschließen, die in keiner Weise in Konkurrenz zueinander stehen
  • dient dem Ausgleich eines branchenspezifischen Risikos(z.B. Zusammenschluss von Zeitungsverlag mit Radiosender)
Hauptgründe für die Unternehmenskonzentration:
  • Gewinnmaximierung, wirtschaftliche Macht
  • Große Unternehmen sind durch Zusammenlegung verschiedener Abteilungen in der Lage, kostengünstiger zu arbeiten als kleinere Unternehmen
  • neue Tätigkeitsbereiche sind schneller zu erschließen
Konzentrationsmessung:
  • um zu großes Machtverhältnis eines Unternehmens zu verhindern, werden Unternehmenszusammenschlüsse von der Monopolkommission beobachtet und verfolgt
  • Aufgabe der Kommission ist es, alle zwei Jahre ein Gutachten über den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration zu erstellen
  • dient der Erfassung der Struktur eines Marktes
  • um die Konzentrationsmessung durchführen zu können, muss der relevante Markt abgegrenzt werden (es muss festgelegt werden, welche Produkte, welche Anbieter und welche Region zu diesem Markt gehören sollen)

2.2.2. Konzentrationsformen

Kartell
  • ist ein vertraglicher Zusammenschluss von gleichartigen Betrieben (horizontale Konzentration), Teilnehmern eines Marktes
  • Vereinbarung kann schriftlich oder mündlich erfolgen
  • Hauptziel eines solchen Zusammenschlusses ist die Marktbeherrschung oder zumindest die Beschränkung des Wettbewerbs in einem Wirtschaftszweig
  • diese Vereinbarungen zielen oft darauf ab, den Wettbewerb untereinander einzuschränken oder aufzuheben
  • deren rechtliche Selbstständigkeit bleibt erhalten , aber sie geben einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit auf
  • großer Anteil der Anbieter muss dem Kartell angehören, damit die wenigen Außenseiter keine Chance auf dem Markt haben
  • die Mitglieder verpflichten sich zu gemeinsamem Handeln
  • man unterscheidet viele Arten von Kartellen,z.B.:
    • Preiskartell: Hauptvereinbarung: Vereinbarung gleicher Absatzpreise oder gleicher Mindestpreise
    • Rabattkartell: vertragliche Festsetzung einheitlicher Verkaufsrabatte
  • Kartelle bezwecken eine Beschränkung des Wettbewerbs und widersprechen somit den Zielvorstellungen einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung
Kartelle unterliegen in Deutschland dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere dem Kartellverbot. Demnach sind Kartelle grundsätzlich verboten. Es kann jedoch bestimmte Ausnahmen geben, sofern Kartelle dem Wettbewerb dienlich sind. Diese müssen dann angemeldet bzw. vom Kartellamt genehmigt werden.


Syndikat
  • ist die am weitesten entwickelte, straffste Form eines Kartells
  • gemeinsame Beschaffungs- und Vertriebseinrichtungen
  • also: Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit eines Syndikats ist die Gleichartigkeit der hergestellten Güter und Leistungen
  • dies ist in der Grundstoffindustrie (Kohle, Stahl) wegen der standardisierten Produkte der Fall
  • die Regelung des Marktes erfolgt nur über das Syndikat, das die Aufträge an die Mitglieder verteilt
  • die einzelne Unternehmung liefert nur die Ware aus, sie hat keine unmittelbare Beziehung am Markt
  • Syndikate sind in Deutschland nur erlaubt, wenn die angestrebte Rationalisierung im allgemeinen Interesse liegt
  • das Syndikat unterliegt ebenfalls dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
Konzern
  • ist ein Zusammenschluss (horizontale, vertikale und anorganische Konzentration) rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung (entweder der Muttergesellschaft oder einer Dachgesellschaft/Holding)
  • 2 Möglichkeiten der Konzernbildung: gegenseitige Kapitalbeteiligung und einseitige Beherrschung
  • ein Unternehmen kann durch ein Abhängigkeitsverhältnis ein oder mehrere andere Unternehmen beherrschen (Unterordnungskonzern), man spricht dann von der Mutter- und ihren Tochtergesellschaften
  • zum anderen sind Unternehmen durch gegenseitige Kapitalbeteiligung (Kapitalverflechtung) unter einer einheitlichen Leitung gleich geordnet (Gleichordnungskonzern)
  • da auch Konzerne Marktbeherrschung und Beschränkung des Wettbewerbs erreichen können, fallen sie unter das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • sind im Gegensatz zu Kartellen grundsätzlich erlaubt, müssen aber der Kartellbehörde gemeldet werden, wenn die zusammengeschlossenen Unternehmen einen Marktanteil von 20% und mehr oder 10000 Beschäftigte oder einen Umsatz von 250 Mio Euro erreichen
Trust
  • ist ein Zusammenschluss (horizontale und vertikale Konzentration) von Unternehmungen, der die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit der Unternehmungen aufhebt und durch eine Verschmelzung (Fusion) zur Bildung einer neuen Unternehmung führt, an die alle Vermögensanteile übertragen werden
  • Vorteile: straffere Unternehmensführung, übersichtliche Kapitalstruktur und vereinfachte Verwaltung
Interessengemeinschaft
  • ist ein Zusammenschluss (horizontal und vertikal) von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, zur Förderung gemeinsam verfolgter Interessen, vor allem zum Zwecke der Forschung, Verfahrensentwicklung, Rationalisierung oder gemeinsamer Verwaltung
  • eine der häufigsten Formen der Interessengemeinschaften sind Gewinngemeinschaften, welche den gesamten Gewinn zusammenlegen und nach einem bestimmten Schlüssel auf die Mitglieder verteilen
  • weitere Form sind Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften, die gemeinsam forschen und die Ergebnisse untereinander austauschen
  • zudem gibt es Produktionsgemeinschaften, die bestimmte Bauteile gemeinsam produzieren
  • Interessengemeinschaftsvertrag wird steuerlich anerkannt, wenn er ernst gemeint und ohne die Absicht, Steuern zu umgehen, abgeschlossen wurde und ausreichende wirtschaftliche Gründe für den Abschluss vorlagen
  • durch den Vertrag können meist steuerliche und wirtschaftliche Vorteile erworben werden
  • denn: beteiligten Unternehmen können ohne hohen Kapitaleinsatz die Vorzüge anderer verbundener Unternehmungen in Anspruch nehmen
→ macht die Interessengemeinschaft zum geeigneten Instrument für kleinere Unternehmen, um dem wachsenden Druck großer Konzerne mit Erfolg begegnen zu können


Konsortium
  • ist ein Zusammenschluss (horizontal) von Unternehmungen zur Durchführung genau bestimmter Aufgaben
  • hat meist nur eine kurze Lebensdauer und findet sich häufig in der Form eines Bankenkonsortiums → mehrere Banken schließen sich zusammen, um die Aktien einer neu gegründeten AG zu übernehmen (Emissionskonsortium), um damit die Gründung zu erleichtern und zu beschleunigen
  • das Konsortium beteiligt sich aber in der Regel nicht an der neuen Unternehmung, sondern veräußert die übernommenen Aktien wieder
  • damit ist der Zweck des Zusammenschlusses erfüllt, und das Konsortium löst sich wieder auf

2.2.3. Auswirkungen 

Positive Auswirkungen
  • Marktanteil wird erhöht, dadurch können Produktionskosten gesenkt werden
  • durch Zusammenschlüsse entstehen Unternehmensgrößen die international wettbewerbsfähig sind
  • durch die wirtschaftliche Absicherung bleiben Arbeitsplätze erhalten
  • durch das Mehr an Kapital kann mehr in die Entwicklung neuer Dienstleistungen und Technologien investiert werden
  • große Unternehmen sind besser in der Lage, Nachfrageschwankungen auszugleichen
Negative Auswirkungen
  • Vielfalt des Angebots an Waren und Dienstleistung wird vermindert
  • Nachfragerückgang führt nicht zu Preissenkungen, sondern zu Entlassungen und Kurzarbeit
  • kaum Neuzugänge zum Markt möglich
  • Kleine Länder und Kulturgruppen sind abhängig von großen internationalen Konzernen
  • Preise können überhöht sein, soweit kein ausreichender Wettbewerb vorhanden ist
  • Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen schalten den Wettbewerbscharakter des Marktes aus
Beurteilung der Unternehmenskonzentration
  • der Wettbewerb ist das Lebenselement der Marktwirtschaft: je mehr Unternehmen miteinander konkurrieren, desto besser
  • wenn wenige große Unternehmen den Markt beherrschen, muss das Bundeskartellamt Acht geben, dass diese Marktmacht nicht zur Einschränkung des Wettbewerbs missbraucht wird
  • durch zunehmende Unternehmenskonzentration entstehen Größenunterschiede zwischen den einzelnen Unternehmungen, die zu Machtungleichgewichten führen
  • Kleinunternehmen sind auf Großunternehmen angewiesen (Absatzabhängigkeit) → wenn sich das Großunternehmen entschließen würde das Produkt selbst herzustellen oder von einem anderen Lieferanten zu beziehen, so würde sich wahrscheinlich für den kleineren Vorlieferanten eine schwierige Situation ergeben
  • Wenn er überhaupt lebensfähig bleiben will, muss er auf die Vorstellungen des Großkonzerns eingehen
  • Zu ähnlichen Abhängigkeitsverhältnissen kommt es wenn ein kleines Unternehmen auf einen größeren Lieferanten angewiesen ist, z.B. Gastwirt auf Brauerei, Tankstellenbesitzer auf Mineralölkonzerne
  • Kleinunternehmer sind in der Konkurrenz mit Großunternehmern unterlegen → sind darauf angewiesen in Marktlücken zu stoßen, die ihnen die Großunternehmungen überlassen
  • derartige Situation führt zur Verstärkung der Position der Anbieter an einem Markt und zu einer verstärkten Einengung des Preiswettbewerbs
  • kann nicht im Sinne des Verbrauchers sein, der nicht mehr auf Konkurrenzangebote ausweichen kann, wenn überhöhte Preise gefordert werden

Fazit 
  • fortschreitende Unternehmenskonzentration ist ein notwendiger Prozess, damit die Unternehmen sich auch im globalen Handel behaupten können
  • Zusammenschluss ist oft unumgänglich um das Produktionsprogramm auszuweiten oder sich zu vergrößern
  • durch Übernahmen werden Unternehmen vor dem Konkurs bewahrt
  • Wettbewerb muss jedoch gewährleistet werden, dafür gibt es die Welthandelsorganisation (WTO), die den Wettbewerb gegen staatliche Eingriffe sichert → sichert aber nicht gegen Wettbewerbsbeschränkende Konzentrationen


Quellen:
  www.wirtschaftundschule.de
  www.wikipedia.de
  www.hausarbeiten.de
  STAM- Volkswirtschaftslehre
  Sutor-Studienbuch